Diese Seite drucken
Freitag, 14 Februar 2014 10:16

Antrag: Prüfen eines „Nachtfahrverbotes“ für Lkw über 7,5 t und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h in der Rathgeberstraße

geschrieben von

Antrag an den Stadtrat für die Stadtratssitzung am 26. Februar 2014,
Bitte um Beauftragung der Verwaltung mit einem Prüfauftrag:

  • Prüfen eines „Nachtfahrverbotes“ für Lkw über 7,5 t und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h in der Rathgeberstraße.
  • Prüfen, ob für die besonders belastete Kreisstraße ERH 25 im Bereich der Peter-Fleischmann-Straße, Vacher Straße und der Staatsstraße St 2244  im Bereich der Niederndorfer Hauptstraße zur Nachtzeit eine derart hohe Lärmbelastung für die Anwohner vorliegt, dass ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten durch die zuständigen staatlichen Stellen möglich und geboten ist und deshalb ein „Nachtfahrverbot“ für Lkw über 7,5 t angeordnet werden kann.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,

die Klagen der Anwohner der Rathgeberstraße aufgrund der hohen Verkehrsbelastung in der wichtigen Nord-Süd-Verbindung unserer Stadt, sind hinreichend bekannt. Bei einem CSU-Bürgergespräch wurden sie erneut vorgebracht. Dabei wurde von Anwohnern geäußert, dass seit kurzem wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h möglich sei.
Viele Anwohner in der Rathgeberstraße fühlen sich ungerecht behandelt, seitdem in der Dambachstraße / Ringstraße ein Durchfahrverbot für Lkw eingeführt worden ist. Nachdem es sich bei der Dambachstraße, Ringstraße und Rathgeberstraße um städtische Straßen handelt, sollte der Stadtrat auch für die Rathgeberstraße verkehrslenkende Maßnahmen zeitnah beschließen und nicht erst dann, wenn die Südumgehung fertig ist.
Bis die Südumgehung fertig sein wird – und damit ein Verkehr reduzierendes Gesamtkonzept für die derzeit besonders belasteten Straßen umgesetzt werden kann, werden noch einige Jahre vergehen. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um pragmatische Lösungen zu finden für Straßen mit einem hohen Verkehrs- und Lärmaufkommen. Unser kurzfristiges Ziel muss es sein, die vom Verkehr stark belasteten Anwohner zu entlasten, ohne damit gleichzeitig andere Anwohner in anderen Straßen zu sehr zu belasten.
Deshalb bitte ich darum, dass der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen,

  • ob in der Rathgeberstraße ein zeitlich begrenztes Durchfahrverbot, ein „Nachtfahrverbot“ von 22.00 – 06.00 Uhr, für Lkw über 7,5 t eingeführt werden kann. Anwohner und Lieferanten der Rathgeberstraße und Schützengraben sollen eine Sondernutzungserlaubnis beantragen können.
  • eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h angeordnet werden kann.

Die beiden Maßnahmen würden die Lärmbelastung der Anwohner erheblich mindern, bis nach dem Bau der Südumgehung weitere verkehrslenkende Maßnahmen beschlossen werden können.
Die Anwohner in der Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-Straße und Vacher Straße sind ebenfalls von hohen Verkehrs- und Lärmbelastungen betroffen. Da es sich hier um die Staatsstraße St 2244 und um die Kreisstaße ERH 25 handelt, soll die Verwaltung durch die zuständigen staatlichen Stellen die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner in der Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-
Straße und Vacher Straße erheben lassen.
Sollte zur Nachtzeit eine entsprechend hohe Lärmbelastung für die Anwohner vorliegen, so dass ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten durch die zuständigen staatlichen Stellen möglich und geboten ist, wäre ein „Nachtfahrverbot“ für Lkw ab 7,5 t anzuordnen.
Ich bitte den Stadtrat die Verwaltung damit zu beauftragen,

  • dass die zuständigen staatlichen Stellen für die Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-Straße und Vacher Straße die nächtlichen Lärmwerte in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr erheben, um festzustellen, ob ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten möglich und geboten ist und somit ein „Nachtfahrverbot“ für Lkw ab 7,5 t angeordnet werden kann.

Ferner bitte ich darum, dass die Verwaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen für das innerstädtische und unmittelbare regionale Verkehrsnetz betrachtet, bewertet und den Stadtrat darüber informiert.

Zudem muss gewährleistet sein, dass die Unternehmen und Geschäfte unserer Stadt für Zu- und Anlieferer erreichbar bleiben trotz eines „Nachtfahrverbotes“ für Lkw ab 7,5 t für die Rathgeberstraße, Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-Straße und Vacher Straße.

Vielen Dank für die Bearbeitung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Zollhöfer

Das Neueste von Kurt Zollhöfer