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KalenderDonnerstag 21 Mai 2026
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Konrad Körner

Konrad Körner

MdB
Stadtrat

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Kontakt Details

  • Strasse
    Glockengasse 2
  • Stadt
    Herzogenaurach
  • Telefon
    09132 79 1 79 40
  • Weitere Infos
    Stadtrat Herzogenaurach:

    • Bauausschuss
    • Kulturausschuss
    • Jugendbeirat und Beirat des Jugendhauses Rabatz
    • Aufsichtsrat der HerzoWerke GmbH
    • Verbandsrat des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach

    Dafür setze ich mich als Stadtrat ein:

    • Gesunde Haushaltspolitik
    • Stadtentwicklung und Gewerbe
    • Jugendpolitik

    Lebenslauf:

    • 1992 Geboren
    • Beruf Promovend und Wissenschaftlicher Mitarbeiter


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
vor über einem Jahr wurde die Parkgebührenverordnung geändert und mit dem Handyparken und dem Parkdeck sind auch einige neue Elemente in das Parksystem eingeflossen.
Vor einem Jahr wurde insbesondere bei der Einführung der Monatstickets noch von einer „Testphase“ gesprochen. Insbesondere auch mit Rücksicht auf unsere Innenstadt würden wir die Verwaltung bitten, im Bauausschuss zu berichten, ob aus ihrer Sicht Veränderungen am Parksystem vorgenommen werden müssen.
Es stellen sich uns unter anderem folgende Fragen:
• Wie werden die Parktickets, insb. die Wochen- und Monatstickets, angenommen?
• Kommt es insbesondere in den größeren Parkzonen (An der Schütt, Aurachwiesen) zu einer Übernutzung durch Dauerparker?
• Wäre es möglich zusätzliche Parkkapazitäten durch eine Freigabe des Behördenparkplatzes nach 16 Uhr bzw. freitags nach 14 Uhr zu generieren?
• Wie steht die Verwaltung zu einer von der Förder- und Werbegemeinschaft (FöWe) geforderten 2-Stunden-Parkzone in Teilbereichen des Parkplatzes An der Schütt?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schwab          Konrad Körner
Fraktionsvorsitzender    Stadtratsmitglied

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Änderung der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
– Direkte Demokratie vereinfachen
Antragstext:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) v. 20.05.1999
nach Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministerium des Innern grundsätzlich dahingehend
zu ändern, dass in Zukunft Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung versandt werden.
Die Verwaltung wird deswegen beauftragt einen entsprechenden Textentwurf für die Satzung auszuarbeiten.
Antragsbegründung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
eine hohe Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden liegt uns und mit Sicherheit dem ganzen Stadtrat
der Stadt Herzogenaurach sehr am Herzen. Nachdem die Stadt Würzburg nun in Abstimmung mit
dem Bayerischen Staatsministerium des Innern vorangegangen ist und damit bayernweit die Möglichkeit
zur Verfügung steht Briefwahlunterlagen im Rahmen eines Bürgerentscheides bereits mit
dem ersten Versand der Wahlbenachrichtigungen zu versenden, halten wir dies für eine gute Möglichkeit
sowohl die Wahlbeteiligung zu erhöhen als auch Bürokratie und Verwaltungsaufwand abzubauen.
Indem dem Bürger eine weitere „Schwelle“ zur Wahl genommen wird, kann man auf eine höhere
Beteiligung und das zügigere Erreichen des Abstimmungsquorums hoffen und mit der unnötigen
CSU Stadtratsfraktion Herzogenaurach
An den Ersten Bürgermeister
Dr. German Hacker
Beantragung der Briefwahl wird ein Verfahrensschritt der viel Verwaltungsaufwand und Aufwand
beim Bürger produziert, abgeschafft.
Wir bitten die Verwaltung nach diesem Grundsatzbeschluss deswegen um einen Textentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schwab Konrad Körner
Fraktionsvorsitzender Stadtratsmitglied

Antrag der Stadtratsmitglieder Konrad Körner und Walter Nussel über die Prüfung weiterer
transparenzschaffender Maßnahmen im Rahmen des bayerischen E-Government-Paktes an den
Stadtrat
Antragstext:
1. Der Stadtrat beschließt, dass die Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen im Bürgerinformationssystem
dem Bürger zugänglich gemacht werden.
2. Außerdem wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit sich vom Freistaat
Bayern im Rahmen des eGovernment-Pakts bereitgestellte Dienste, wie das Geodatenportal
für Bebauungspläne oder das Bayernportal für Bürgerdienste, nutzen lassen oder gemäß
dem eGovernment-Gesetz genutzt werden müssen.
Antragsbegründung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
Transparenz und Digitalisierung sind Grundbausteine einer modernen Verwaltung und bieten neue
Möglichkeiten der Bürgernähe und Bürgerbeteiligung.
Im Rahmen des eGovernment Pakts der bayerischen Staatsregierung von 13. November 2014 werden
den Kommunen Mittel bereitgestellt, die es zu nutzen gilt. Deshalb setze ich mich auf Anregung
der JU Erlangen-Höchstadt mit diesem Antrag für eine moderne und digitale Gemeindeverwaltung
in Herzogenaurach ein.
Weil dieses Themengebiet sehr weitläufig ist, seien es digitale Antragsformulare, Bezahldienste oder
auch Bebauungspläne, die im Geoportal des Freistaates online gestellt werden können, fordern
wir als ersten Schritt, dass die Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen digitalisiert im
Bürgerinformationssystem dem Bürger zugänglich gemacht werden.
Denn unserer Meinung nach ist vor allem eine transparente Stadtverwaltung ein Schritt zu mehr
Bürgerbeteiligung und gegen Politikverdrossenheit.
CSU Stadtratsfraktion Herzogenaurach
An den Ersten Bürgermeister
Dr. German Hacker
Wir bitten im weiteren Verlauf um eine eingehende Prüfung der neuen Möglichkeiten die der Freistaat
Bayern den Kommunen zur Verfügung stellt. Die Gemeinde Obermichelbach hat beispielsweise
die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan bürgerfreundlich online im Geodatenportal
des Freistaates zugänglich gemacht. Mit dem Bayernportal können eine sichere Identifizierung,
sicheres Bezahlen und auch ein sicheres Empfangen von digitalen Dokumenten ohne Betriebskosten
für die Gemeinde sichergestellt werden. Diese Möglichkeiten gilt es auch für die Stadt Herzogenaurach
zu nutzen.
Außerdem wünschen wir eine Prüfung der Umsetzung des Bayerischen E-Government-Gesetzes,
welches im Dezember 2015 in Kraft trat.
Hierzu wünschen wir insbesondere Auskünfte und eine eingehende Prüfung zu:
• Der Nutzung der Basisdienste des E-Government-Paktes
• Der Nutzung der Authentifizierung über den neuen Personalausweis (nPA)
• Der Nutzung des Geodatenportals zur Bereitstellung von Bebauungsplänen
• Der Nutzung von De-Mail-Diensten
• Der Information der Bürger über Art. 36 BayDSG als Auskunftsanspruch gegenüber der Kommune,
insbesondere im Rahmen eines vorbereiteten Antragsformulars.
• Der Möglichkeit Verwaltungsverfahren komplett digital durchzuführen und dem korrespondierenden
Anspruch aus Art. 6 BayEGovG
• Der Umsetzung elektronischer Aktenführung gem. Art. 7 BayEGovG in der Stadtverwaltung
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Konrad Körner Walter Nussel, MdL
Stadtratsmitglied Stadtratsmitglied

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