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Montag, 16 März 2009 17:21

Behandlung von Tagesordnungspunkten in öffentlicher Sitzung

geschrieben von

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.3.2009:koerner_k.jpg
Behandlung von Tagesordnungspunkten in öffentlicher Sitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Einladung für die o.a. Sitzung weist lediglich einen nicht-öffentlichen Teil auf. Die CSU-Fraktion beantragt, die Punkte der Tagesordnung

1. Neuerlass der Verordnung der Stadt Herzogenaurach für die Sommerkirchweih
4. Kanalerneuerung Einzugsgebiet Waldstraße; mögliche Erweiterung der Auftragsvergabe
5. Vollzugsrichtlinie für die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten im Rahmen von Wahlwerbung in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Begründung:
Die Tagesordnungspunkte betreffen (mit Ausnahme von TOP 4) in ihren Auswirkungen alle Bürger der Stadt Herzogenaurach. Inhalte, welche persönliche Verhältnisse betreffen, besondere Schutzwürdigkeit oder Vertraulichkeit erfordern, sind für uns nicht erkennbar. Die Gemeindeordnung sieht in diesen Fällen deshalb auch grundsätzlich eine öffentliche Diskussion vor. Bestimmte, sachlich vergleichbare Inhalte (z.B. Verordnung Sommerkirchweih - Grünflächensatzung) wurden zudem bereits öffentlich diskutiert. Nach unserem Verständnis von Transparenz sollten mögliche kritische Punkte nicht von vorneherein einer öffentlichen Diskussion entzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Horst Körner
Fraktionsvorsitzender

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