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Kurt Zollhöfer

Kurt Zollhöfer

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    • Geboren 1951, verheiratet, 3 Kinder
    • Beruf: Religionslehrer

Antrag an den Stadtrat für die Stadtratssitzung am 26. Februar 2014.
Benutzung der Sporthallen an den Freitagen vor den Ferien und in den „kurzen Ferien“ durch unsere Sportvereine, insbesondere durch Kinder und Jugendliche.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
für viele Sportler ist es ein „Ärgernis“, dass in den einwöchigen Ferien (Herbst und Fasching) und in den zweiwöchigen Ferien (Weihnachten, Ostern und Pfingsten) die Sporthallen den Vereinen, vor allem für den Jugendsport, nicht zur Verfügung stehen. Dies haben wir in zahlreichen Gesprächen mit Sportvereinsvertretern und beim CSU-Vereinsgespräch zu hören bekommen.

Im Interesse der Sportvereine und ihrer Kinder und Jugendlichen beantragen wir,

  • dass an den Freitagen vor den Ferien die Sporthallen grundsätzlich für den Vereinssport geöffnet sind.
  • dass in den einwöchigen Ferien, wie den Herbst- und Faschingsferien, die Sportvereine ohne besondere Antragstellung die Sporthallen nutzen können indem die Hallenbelegung der Vereine „weiter läuft“.
  • dass für die zweiwöchigen Oster- und Pfingstferien, das bisher bereits gut funktionierende „Sommerferien-Hallenbenutzungskonzept * erweitert wird.
    * Die Sportvereine melden für die Nutzung der Halle in den Sommerferien ihren Bedarf für Ferienprogramm, Vorbereitung auf Punktespiele, usw. bei der Stadt frühzeitig an. Dabei akzeptieren sie notwendige Einschränkungen wie z.B. keine Duschmöglichkeiten.

Es ist uns bewusst, dass die Stadt in den Ferien nicht alle Hallen den Vereinen zur Verfügung stellen kann, da Grundreinigung, Reparaturarbeiten, usw. durchgeführt werden müssen. Es sollte aber nach „kreativen Lösungen“ gesucht werden, um bedarfsgerechte Öffnungszeiten den Vereinen in den Ferienzeiten
anbieten zu können.
Als Begründung zitieren wir aus einem Beitrag eines Vereinsvertreters beim CSU-Vereinsgespräch: „Gerade in den Ferien, wenn Schüler und Jugendliche dem sog. „Schulstress“ entkommen sind, wäre die Gelegenheit zum Sporttreiben günstig und sehr im Sinne der Gesundheitsbewegung. Aber genau in dieser Zeit sind die Sporthallen i. d. R. für die Vereine als Trainingsräume gesperrt.“

Die Mehrkosten für die erweiterten Hallen-Öffnungszeiten können derzeit noch nicht beziffert werden, da erst der genaue Bedarf festgestellt werden muss. Eine entsprechende überplanmäßige Mittelbereitstellung ist gegebenenfalls vorzunehmen. Bezüglich der Deckung soll der Haupt und Finanzausschuss entscheiden.
Vielen Dank für die Bearbeitung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schwab                       Kurt Zollhöfer
CSU Fraktionsvorsitzender      CSU-Stadtrat

Antrag an den Stadtrat für die Stadtratssitzung am 26. Februar 2014,
Bitte um Beauftragung der Verwaltung mit einem Prüfauftrag:

  • Prüfen eines „Nachtfahrverbotes“ für Lkw über 7,5 t und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h in der Rathgeberstraße.
  • Prüfen, ob für die besonders belastete Kreisstraße ERH 25 im Bereich der Peter-Fleischmann-Straße, Vacher Straße und der Staatsstraße St 2244  im Bereich der Niederndorfer Hauptstraße zur Nachtzeit eine derart hohe Lärmbelastung für die Anwohner vorliegt, dass ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten durch die zuständigen staatlichen Stellen möglich und geboten ist und deshalb ein „Nachtfahrverbot“ für Lkw über 7,5 t angeordnet werden kann.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,

die Klagen der Anwohner der Rathgeberstraße aufgrund der hohen Verkehrsbelastung in der wichtigen Nord-Süd-Verbindung unserer Stadt, sind hinreichend bekannt. Bei einem CSU-Bürgergespräch wurden sie erneut vorgebracht. Dabei wurde von Anwohnern geäußert, dass seit kurzem wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h möglich sei.
Viele Anwohner in der Rathgeberstraße fühlen sich ungerecht behandelt, seitdem in der Dambachstraße / Ringstraße ein Durchfahrverbot für Lkw eingeführt worden ist. Nachdem es sich bei der Dambachstraße, Ringstraße und Rathgeberstraße um städtische Straßen handelt, sollte der Stadtrat auch für die Rathgeberstraße verkehrslenkende Maßnahmen zeitnah beschließen und nicht erst dann, wenn die Südumgehung fertig ist.
Bis die Südumgehung fertig sein wird – und damit ein Verkehr reduzierendes Gesamtkonzept für die derzeit besonders belasteten Straßen umgesetzt werden kann, werden noch einige Jahre vergehen. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um pragmatische Lösungen zu finden für Straßen mit einem hohen Verkehrs- und Lärmaufkommen. Unser kurzfristiges Ziel muss es sein, die vom Verkehr stark belasteten Anwohner zu entlasten, ohne damit gleichzeitig andere Anwohner in anderen Straßen zu sehr zu belasten.
Deshalb bitte ich darum, dass der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen,

  • ob in der Rathgeberstraße ein zeitlich begrenztes Durchfahrverbot, ein „Nachtfahrverbot“ von 22.00 – 06.00 Uhr, für Lkw über 7,5 t eingeführt werden kann. Anwohner und Lieferanten der Rathgeberstraße und Schützengraben sollen eine Sondernutzungserlaubnis beantragen können.
  • eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h angeordnet werden kann.

Die beiden Maßnahmen würden die Lärmbelastung der Anwohner erheblich mindern, bis nach dem Bau der Südumgehung weitere verkehrslenkende Maßnahmen beschlossen werden können.
Die Anwohner in der Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-Straße und Vacher Straße sind ebenfalls von hohen Verkehrs- und Lärmbelastungen betroffen. Da es sich hier um die Staatsstraße St 2244 und um die Kreisstaße ERH 25 handelt, soll die Verwaltung durch die zuständigen staatlichen Stellen die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner in der Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-
Straße und Vacher Straße erheben lassen.
Sollte zur Nachtzeit eine entsprechend hohe Lärmbelastung für die Anwohner vorliegen, so dass ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten durch die zuständigen staatlichen Stellen möglich und geboten ist, wäre ein „Nachtfahrverbot“ für Lkw ab 7,5 t anzuordnen.
Ich bitte den Stadtrat die Verwaltung damit zu beauftragen,

  • dass die zuständigen staatlichen Stellen für die Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-Straße und Vacher Straße die nächtlichen Lärmwerte in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr erheben, um festzustellen, ob ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten möglich und geboten ist und somit ein „Nachtfahrverbot“ für Lkw ab 7,5 t angeordnet werden kann.

Ferner bitte ich darum, dass die Verwaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen für das innerstädtische und unmittelbare regionale Verkehrsnetz betrachtet, bewertet und den Stadtrat darüber informiert.

Zudem muss gewährleistet sein, dass die Unternehmen und Geschäfte unserer Stadt für Zu- und Anlieferer erreichbar bleiben trotz eines „Nachtfahrverbotes“ für Lkw ab 7,5 t für die Rathgeberstraße, Niederndorfer Hauptstaße, Peter-Fleischmann-Straße und Vacher Straße.

Vielen Dank für die Bearbeitung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Zollhöfer

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