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Kurt Zollhöfer

Kurt Zollhöfer

Beisitzer

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    • Geboren 1951, verheiratet, 3 Kinder
    • Beruf: Religionslehrer

Donnerstag, 12 Oktober 2017 16:23

Antrag Gestaltungsbeirat

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion für die Stadtratssitzung am 19. Oktober 2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
die CSU-Stadtratsfraktion stellt folgende Anträge:

1. Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zeitnah Mitarbeiter der Bayerischen Architektenkammer einzuladen, die in einer öffentlichen Stadtratssitzung über ihren temporären Gestaltungsbeirat* informieren.
Über folgende Punkte soll informiert werden:
- Temporärer und ständiger Gestaltungsbeirat
- Nutzen und Mehrwert des temporären Gestaltungsbeirates
- Bedarfsorientierte Beauftragung
- Für welches Projekt – Bauvorhaben/Bebauungsplan – soll die Beauftragung erfolgen?
- Wer erteilt die Beauftragung (Stadtrat/Gremien – Verwaltung)?
- Projektbezogene Zusammensetzung des Beirates.
- Arbeitsweise, Dauer des Beratungsverfahrens, Votum, Vergütung, rechtliche Grundlagen, Geschäftsordnung
- Erfahrungen bei der Beratung von Kommunen, Praxisbeispiele
*„Der temporäre Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium. Es soll über die angewandte Beratungspraxis der Baubehörden hinaus dem Bauherrn zu einem architektonisch und städtebaulich optimierten Entwurf verhelfen und die Gremien der Gemeinde in der Entscheidungsfindung unterstützen.“
(vgl. Seite 27, Infobroschüre, „Temporärer Gestaltungsbeirat – Mehrwert für Gemeinden und ihre Bürger“, Bayerische Architektenkammer)

2. Nach der Information soll der Stadtrat beschließen, einen temporären Gestaltungsbeirat für die Stadt Herzogenaurach einzurichten.

Begründung:

Die CSU-Stadtratsfraktion hält es für erforderlich, einen temporären Gestaltungsbeirat in Herzogenaurach zu errichten. Vor einer Entscheidung des Stadtrats auf Errichtung eines temporären Gestaltungsbeirates soll zunächst der Stadtrat und die Öffentlichkeit darüber
informiert werden.

Städteplanerische Entwicklung in Herzogenaurach, Rück– und Ausblick.

Markante öffentliche, private und gewerbliche Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nachverdichtungen sowie neue Baugebiete verändern nachhaltig das „Gesicht“ unserer Stadt. In den letzten Jahren entstanden architektonisch sehr gelungene aber leider auch weniger gelungene Neubauten. Nachverdichtungen in „gewachsenen“ Wohngebieten werden hinsichtlich ihrer Größe und architektonischer Gestaltung von vielen Bürgern sehr kritisch gesehen und aus städtebaulichen Gründen auch oft abgelehnt.
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt neben dem Bau des Rathauses, des Bürgerzentrums und der Stadtbücherei – mittel- bis langfristig – zwei Dreifachsporthallen und eine Stadthalle zu bauen. Weitere öffentliche Bauten, wie zum Beispiel eine Kinderkrippe und -garten im Baugebiet Reihenzach sind geplant, andere Gebäude werden sicherlich folgen.
Langfristig gesehen muss das Vereinshausgelände neu überplant werden, wenn das „Vereinshaus“ eines Tages nicht mehr genutzt wird. Städtebauliche Entwicklungen, wie die Nachverdichtung in älteren Wohngebieten, die Änderung von Bebauungsplänen aufgrund von Nachverdichtungen, neue Baugebiete mit sehr dichter Bebauung - „Reihenzach“, „In der Reuth“ und Ortsteilabrundungen - stellen städteplanerische und auch architektonische Herausforderungen dar. Nachdem heute der Verdichtung aus ökologischen Überlegungen im innerstädtischen Bereich der Vorzug zu geben ist, gewinnt der verbleibende öffentliche Raum sowie seine Gestaltung zusehends an Bedeutung.

Herzogenaurach benötigt einen temporären Gestaltungsbeirat.

Eine externe, unabhängige fachliche Beratung und Beurteilung durch einen temporären Gestaltungsbeirat ist notwendig, bei den Stadt- und Ortsteil prägenden, öffentlichen, privaten und gewerblichen Neubauten, damit Herzogenaurach aus städtebaulicher Sicht lebens- und liebenswert bleibt.

Der temporäre Gestaltungsbeirat – ein Mehrwert für unsere Stadt und ihre Bürger.

Der temporäre Gestaltungsbeirat ist ein projektbezogenes beratendes Gremium. Er soll als anerkanntes Sachverständigengremium in der Stadt Herzogenaurach zur Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur beitragen. Er hat das Ziel, die vorhandene Qualität des Stadt- und Ortsbildes zu sichern, beziehungsweise zu verbessern sowie funktionale und gestalterische Qualität in Städtebau, Architektur und Freiraum zu fördern.
Sachverstand sowie Impulse von außen durch den Gestaltunsgbeirat sollen über die heute angewandte Beratungspraxis des Bauamtes hinaus den Bauherrn zu einem architektonisch und städtebaulich optimierten und zugleich zukunftsweisenden Entwurf verhelfen.

Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates dienen dem Stadtrat bzw. Bauausschuss, Planungs- u.Umweltausschuss zur Meinungsbildung und können auch bei den Bürgern die Akzeptanz für Verdichtung und Siedlungsentwicklung erhöhen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

· zum Antrag 1.: Die Bayerische Architektenkammer gibt in der Infobroschüre unter 7. Beratung an: Das Referat „Vergabe und Wettbewerb“ der Bayerischen Architektenkammer mit Geschäftssitz in München berät und hilft gerne kostenlos und unverbindlich bei der Errichtung eines temporären Gestaltungsbeirates.

· zum Antrag 2.: Die Tätigkeit des temporären Gestaltungsbeirates ist in Anlehnung an die Entschädigungsempfehlung der Bayerischen Architektenkammer zu vergüten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2018 einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schwab                                Kurt Zollhöfer
Fraktionsvorsitzender                          Stv. Fraktionsvorsitzender

Ille Prockl-Pfeiffer                                Franz-Josef Lang
Stadträtin                                           Stadtrat

Quellenangabe: „Temporärer Gestaltungsbeirat – Mehrwert für Gemeinden und ihre Bürger“; Infobroschüre der Bayerischen Architektenkammer
Hinweis zum Download der Infobroschüre:
https://www.byak.de/planen-und-bauen/architektur-baukultur/temporaerer-gestaltungsbeirat.html

Antragstext:
Der Stadtrat beschließt eine Ergänzung zum § 7 (3) Stadtanteil (bisherige Satzung) der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) vorzunehmen.
Im § 7(3) soll nach den Definitionen (1. Anliegerstraßen – 5. Fußgängerbereiche) folgende Ergänzung aufgenommen werden:
Die Einteilung der städtischen Straßen in den jeweiligen Straßentyp ergibt sich aus der als Anlage 1 dieser Satzung beigefügten Liste.
Die Einteilung wird einmal jährlich vom Stadtrat überprüft.
Ergänzend dazu ist von der Verwaltung die entsprechende Anlage 1 zu erstellen, in der die Straßen in der Stadt Herzogenaurach nach ihrer Straßenkategorie aufgeführt sind.

Antragsbegründung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
nachdem eine Neufassung der Ausbausatzung ansteht, beantragt die CSU-Fraktion, in die ABS der Stadt Herzogenaurach die Ergänzung im § 7 (3) aufzunehmen. Damit betritt die Stadt Herzogenaurach kein „Satzungs-Neuland“ wie die ABS der Stadt Höchstadt aus dem Jahr 2010 im § 5(2) und Anlage 1 zeigt.
Durch die jährliche Überprüfung der Straßenkategorien können frühzeitig Veränderungen durch eine zunehmende verkehrliche Nutzung einer Straße festgestellt werden; denn im Laufe der Zeit kann sich die verkehrliche Nutzung und auch die Bedeutung einer Straße erheblich verändern.
So könnte zum Beispiel aus einer Anliegerstraße eine Haupterschließungsstraße oder aus einer Haupterschließungsstraße eine Hauptverkehrsstraße werden. Der Straßentyp könnte durch den Stadtrat für die betroffene Straße verändert werden, wenn die Straßenmerkmale nach den Definitionen der ABS §7(3) 1-5 gegeben sind.
Eine Übersicht der Straßen unserer Stadt mit ihrem jeweiligen Straßentyp nach ABS und eine jährliche Überprüfung dieser Klassifizierung durch den Stadtrat trägt noch mehr zur besserern Information der beitragspflichten Bürger bei.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Zollhöfer                         Bernhard Schwab
Stellv. Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender

Herzogenaurach, den 15.01.2017hor 4spur

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen: Aufnahme des Ausbaus des vierspurigen Ausbaus des Hans-Ort-Ringes als kommunale Sonderbaulast in den mittelfristigen Investitionsplan

Antragstext:
Der Stadtrat beschließt den vierspurigen Ausbau des Hans-Ort-Ringes von der Kreuzung Flughafenstraße bis zur Abzweigung „Bamberger Straße“ in kommunaler Sonderbaulast in den mittelfristigen Investitionsplan aufzunehmen.

Antragsbegründung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
der Ausbau der World of Sports und auch der immer größer werdende Anteil von Bürgern aus Aurachtal und den Gemeinden westlich von Herzogenaurach, die nach Herzogenaurach oder in
Richtung Autobahn müssen, kombiniert mit der Neuschaffung des Gewerbegebiets östliche Bamberger Str. lässt uns zu dem Schluss kommen den weiteren Ausbau der Nordumgehung
zumindest mittelfristig in die Planungen aufzunehmen. Die von der Stadtratsmehrheit beschlossene Entwicklung des Gebietes östlich der Reha-Klinik wird diese Entwicklung noch verstärken.
Auch die uns vorliegenden Verkehrsgutachten gehen von einer kontinuierlichen Verkehrszunahme in diesem Bereich aus. In Anbetracht des massiven Aufbaus von Arbeitsplätzen auf der World of
Sports und dem zügigen Voranschreiten der Planungen für neue Gebäude halten wir dies vor allem jetzt nach der erfolgten Umwidmung für wichtig und sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schwab           Kurt Zollhöfer                              Walter Drebinger
Fraktionsvorsitzender    Stellv. Fraktionsvorsitzender    Stellv. Fraktionsvorsitzender

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